Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bestandteile der Buchung sind die üblichen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§1 Stornierung

Im Falle einer kurzfristigen Absage durch den Kunden, behalte ich mir vor, eine Vertragsstrafe zu berechnen. Hierbei gelten folgende Fristen:

  • 14 Tage vor Auftritt – 10% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages
  • 7 Tage vor Auftritt – 25% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages
  • 3 Tage vor Auftritt – 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages

Gern kann der Termin auch entsprechend verschoben werden, sofern dies terminlich möglich ist. Sollte ein nachgewiesener Krankheitsfall oder ein anderer wichtiger Grund vorliegen, sehen wir von der Erhebung einer Vertragsstrafe ab.

Sollten Sie als Kunde irrtümlicher Weise eine Doppelbuchung bei einem weiteren Anbieter getätigt haben, ist dies Ihr Risiko und führt trotzdem zur Zahlung des gesamten Auftrittshonorars ohne jeglicher Abzüge.

Die Stornierung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen.

§2 Fotos und Publizierung

Für Foto- oder Videoaufnahmen stehe ich vor bzw. nach dem Auftritt gern zur Verfügung.

Fotos für den privaten Gebrauch dürfen gemacht werden. Jedoch ist die Verbreitung in Sozialen Medien immer nur mit Nennung des Feuerkünstlers erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt.

§3 Öffentliche Auftritte

Falls die Show in einer öffentlichen Lokalität (Diskothek, Restaurant, Club, Bar oder Gaststätte) stattfindet, sollte vorher mit dem/der Betreiber/in geklärt werden ob er/sie damit einverstanden ist.

Falls die Show für die Öffentlichkeit gebucht wird, muss durch den/die Betreiber/in der Lokalität vorab eine mündliche oder schriftliche Genehmigung des zuständigen Amts eingeholt werden.

Sollte es zu einer Stornierung des Auftrages aufgrund einer nicht erhaltenen Genehmigung kommen, so gelten die Stornierungsbedingungen nach § 1

Bildmaterial für Plakat- und Flyerwerbung kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Freigabe gilt einmalig und ausschließlich für den gebuchten Auftritt.

Auf Anfrage kann gegen Gebühr auch ein erweitertes Nutzungsrecht beantragt werden. Zuwiderhandlungen verstoßen gegen das Urheberrecht und werden strafrechtlich verfolgt.

Der Veranstalter ist verpflichtet das Event bei der GEMA anzumelden und die dafür anfallenden Gebühren selbst zu entrichten.

§4 Erreichbarkeit der Kontaktperson

Die Kontaktperson muss am Auftrittstag ganztägig auf dem Handy erreichbar sein.

Es erfolgt ein Anruf durch den Feuerkünstler im Laufe des Tages vor der Show um alle Einzelheiten noch einmal zu besprechen und die genaue Auftrittszeit mitzuteilen, falls das Zeitfenster größer als +/- 1 Stunde ist.

Am Abend bzw. in der Nacht vor Showbeginn, muss dringend darauf geachtet werden dass das Handy Funkempfang hat und die Kontaktperson zu erreichen ist.

Sollte dieses nicht gewährleistet sein, bitte noch eine zusätzliche Nummer mit angeben.

Dieses gilt auch bei Adressen die keinen Straßennamen haben.

Hier bitte die Koordinaten mit angeben und eine Anfahrtsbeschreibung bzw. Anfahrtsskizzezukommen lassen.

§5 Verzögerungen der Show

Bitte beachten Sie, dass es gelegentlich zu unvorhersehbaren Ereignissen kommen kann wie Straßensperrungen, Polizeikontrollen, Unfällen, Umleitungen, Schneefällen, Eisglätte oder Ähnliches die zu ungewollten Verspätungen führen können.

Dieses bedeutet nicht, dass die Buchung automatisch von Seiten des Auftraggebers storniert werden kann.

Ich bin immer bemüht pünktlich zu sein und zu den vereinbarten Uhrzeiten am Auftrittsort einzutreffen. Sollte es dennoch zu ungewollten zeitlichen Verzögerungen kommen muss eine Toleranzspanne von mindestens +/- 1 Stunde gegeben werden.

Sie werden in solchen Fällen telefonisch benachrichtigt und auf dem Laufenden gehalten.

§6 Unfall & Krankheit

Sollte ich durch Unfall oder Krankheit die Show nicht durchführen können, so wird für Sie, falls möglich, umgehend ein Ersatz gestellt oder mit Ihrer Einverständnis ein Ersatztermin festgelegt.

Ein Schadensersatz vom Veranstalter kann nur dann geltend gemacht werden, wenn kein schriftlicher Nachweis in Form eines Attestes oder Polizeiberichts vorgelegt werden kann und das nur in Höhe des vereinbarten Auftrittshonorars.

§7 Ausfall durch höhere Gewalt.

Sollte schlechtes Wetter oder schlechte Umweltbedingungen die Show verhindern, wird die Show entspre hend angepasst (auf elemente wie Feuerspucken, Feuerschlucken verzichtet), storniert oder ein Ersatztermin festgelegt.

Kommt es zu einer Stornierung aufgrund von schlechtem Wetter, wird ein Stornierungsbetrag von 15% des Gesamtbetrages fällig.

Die Einschätzung der Wetterlage obliegt dem Feuerkünstler.

§8 Bezahlung

Die Gage ist in bar vor Ort, vor Showbeginn zu entrichten, sofern keine gesonderte Vereinbarung über die anschließende Überweisung bzw. keine Vorabüberweisung vorliegt/getroffen wurde.

§9 Verbreitung von Fotos

Der Inhalt und alle Fotos dieser Internet-Präsenz sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit meiner ausdrücklichen Erlaubnis reproduziert oder weiter verwendet werden.